Sofortmaßnahmen
Benachrichtigung dokumentieren (Datum, Uhrzeit, von wem)
Polizei-Freigabe der Wohnung abwarten
Wohnung NICHT eigenmächtig betreten
Schlüssel sichern (falls vorhanden)
Erben & Angehörige
Erben/Angehörige ermitteln
Einfühlsam Kontakt aufnehmen
Ansprechpartner für Wohnung klären
Falls keine Erben: Nachlassgericht kontaktieren
Rechtliches & Mietvertrag
Mietvertrag prüfen (Kündigungsfristen)
Sonderkündigungsrecht: 1 Monat Frist (§ 580 BGB)
Haushaltsangehörige haben Eintrittsrecht
Kaution-Abrechnung vorbereiten
Wohnung & Reinigung
Wohnungszustand dokumentieren (Fotos!)
Professionelle Reinigung beauftragen
Desinfektion durchführen lassen
Geruchsneutralisation (bei Bedarf)
Reinigungszertifikat anfordern
Versicherung & Kosten
Gebäudeversicherung informieren
Hausratversicherung des Mieters prüfen
Kostenvoranschlag für Reinigung einholen
Dokumentation für Versicherung erstellen
Abschluss & Neuvermietung
Übergabe mit Erben/Nachlasspfleger
Kaution abrechnen
Wohnung für Neuvermietung vorbereiten
Zertifikat für Nachmieter bereithalten
Rechtliche Hinweise
- Mietvertrag endet NICHT automatisch mit Tod des Mieters
- Erben treten in Mietverhältnis ein (§ 563 BGB)
- Sonderkündigung: 1 Monat zum Monatsende (§ 580 BGB)
- Wohnung nur mit Zustimmung der Erben betreten