Todesfall in Mietwohnung Kronau (Baden)

Was Vermieter nach einem Todesfall wissen müssen

Ein Todesfall in Mietwohnung in Kronau (Baden) stellt Vermieter vor rechtliche und praktische Herausforderungen. Sie müssen schnell handeln, um die Wohnung wieder vermietbar zu machen. Gleichzeitig entstehen Kosten für Reinigung und mögliche Renovierungsarbeiten. Die wichtigsten Schritte und Ihre Rechte als Vermieter erklären wir hier.

Wenn Ihr Mieter verstorben ist, kontaktieren Sie zunächst die Polizei und das Ordnungsamt. Diese stellen den Tod fest und geben die Wohnung frei. Erst nach der polizeilichen Freigabe dürfen Sie die Räume betreten und den Zustand begutachten.

Wer trägt die Kosten für die Wohnungsreinigung nach einem Todesfall?

Die Kosten für eine professionelle Reinigung trägt oft der Nachlass des verstorbenen Mieters. Das Erbe umfasst sowohl Vermögen als auch Verbindlichkeiten. Reicht der Nachlass nicht aus, können Sie als Vermieter die Kaution nach Tod des Mieters verwenden. Die Kaution dient zur Deckung von Schäden und Reinigungskosten.

Bei einer Leichenfundortreinigung entstehen Kosten zwischen 1.500 und 5.000 Euro. Geruchsneutralisation kostet zusätzlich 500 bis 2.000 Euro. Diese Beträge übersteigen oft die hinterlegte Kaution. Prüfen Sie daher, ob eine Hausratversicherung des Mieters existiert. Viele Versicherungen übernehmen die Kosten für Spezialreinigungen nach Todesfällen. Für eine kostenlose Besichtigung und einen verbindlichen Kostenvoranschlag erreichen Sie uns unter 0800 2588100.

Welche Reinigungsarbeiten sind nach einem Todesfall erforderlich?

Die erforderlichen Maßnahmen hängen von den Umständen des Todesfalls ab. Bei längerer Liegezeit entstehen Körperflüssigkeiten und starke Gerüche. Die dringen in Böden, Wände und Möbel ein. Eine oberflächliche Reinigung reicht dann nicht aus.

Professionelle Leichenfundortreinigung umfasst mehrere Schritte: Zunächst erfolgt die Dekontamination mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln nach RKI-Empfehlungen. Anschließend werden kontaminierte Materialien fachgerecht entsorgt. Böden, Wände und Decken werden gründlich gereinigt und desinfiziert. Zum Abschluss neutralisieren Spezialgeräte hartnäckige Gerüche mit Ozonbehandlung oder anderen Verfahren.

Bei geringer Kontamination genügt oft eine Desinfektion für 200 bis 400 Euro pro Raum. Schwere Fälle erfordern den Austausch von Bodenbelägen oder Wandverkleidungen. Die genauen Kosten ermitteln wir bei einer kostenlosen Besichtigung vor Ort.

Wie gehen Sie mit dem Mietvertrag und der Kaution um?

Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Erben treten in das Mietverhältnis ein und können den Vertrag kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Ohne Erben oder bei Erbausschlagung können Sie als Vermieter außerordentlich kündigen.

Die Kaution verwenden Sie zur Deckung von Reinigungskosten und Schäden. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos. Erstellen Sie eine detaillierte Aufstellung aller Kosten. Reicht die Kaution nicht aus, können Sie weitere Ansprüche gegen den Nachlass geltend machen.

Hinterlässt der Mieter Gegenstände in der Wohnung, setzen Sie den Erben eine Frist zur Räumung. Nach Ablauf der Frist dürfen Sie die Sachen entsorgen lassen. Die Kosten trägt der Nachlass.

Wann sollten Sie professionelle Hilfe beauftragen?

Beauftragen Sie Fachkräfte, sobald Sie Kontamination oder starke Gerüche feststellen. Eigenreinigung birgt Gesundheitsrisiken und führt selten zum gewünschten Ergebnis. Professionelle Reinigungskräfte verfügen über die nötige Ausrüstung und Erfahrung.

Die Reinigung erfolgt nach strengen Hygienevorschriften. Alle verwendeten Desinfektionsmittel entsprechen den Vorgaben des Robert Koch-Instituts. Kontaminierte Materialien werden als Sondermüll entsorgt. Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Zeitfaktor ist wichtig: Je länger Sie warten, desto tiefer dringen Gerüche und Kontaminationen ein. Frühe Intervention spart oft Kosten und verkürzt die Sanierungszeit. Die Wohnung wird schneller wieder vermietbar.

Kontaktieren Sie Leichenfundortreinigung AST Nürnberger für eine professionelle Einschätzung der Situation. Unsere Experten begutachten die Wohnung kostenlos und erstellen einen detaillierten Kostenvoranschlag. Sie erreichen uns unter 0800 2588100 oder per E-Mail an beratung@leichenfundortreinigung.de. Wir unterstützen Sie dabei, die Wohnung schnell und fachgerecht zu sanieren.

Mietvertrag und Wohnungsschlüssel — Ratgeber für Vermieter nach einem Todesfall in der Mietwohnung

Checkliste: Todesfall in Mietwohnung

  1. 1

    Erste Schritte nach Benachrichtigung

    Bewahren Sie Ruhe. Lassen Sie sich von der Polizei oder den Angehörigen alle relevanten Informationen geben. Dokumentieren Sie den Zeitpunkt der Benachrichtigung.

  2. 2

    Kontakt mit Erben und Angehörigen

    Nehmen Sie einfühlsam Kontakt mit den Hinterbliebenen auf. Klären Sie, wer Ansprechpartner für die Wohnungsangelegenheiten ist.

  3. 3

    Rechtliche Situation klären

    Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Erben treten in das Mietverhältnis ein. Informieren Sie sich über Kündigungsfristen.

  4. 4

    Wohnung begutachten lassen

    Lassen Sie die Wohnung von einem Fachmann begutachten. Bei längerer Liegezeit sind oft Reinigung und Desinfektion erforderlich.

  5. 5

    Professionelle Reinigung beauftragen

    Beauftragen Sie ein spezialisiertes Unternehmen mit der Reinigung. Wir von Leichenfundortreinigung AST Nürnberger übernehmen diese Aufgabe professionell und diskret.

  6. 6

    Desinfektion und Geruchsbeseitigung

    Nach einem Todesfall mit längerer Liegezeit ist eine professionelle Desinfektion und Geruchsneutralisation unerlässlich.

  7. 7

    Wohnung wieder vermietbar machen

    Nach erfolgreicher Reinigung und ggf. Renovierung kann die Wohnung wieder vermietet werden. Wir stellen auf Wunsch ein Zertifikat aus.

  8. 8

    Versicherungsfragen klären

    Prüfen Sie, ob Kosten durch Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht der Erben) gedeckt sind. Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation.

Checkliste zum Ausdrucken

Unsere Dienstleistungen in Kronau (Baden)

Wir übernehmen die Reinigung für Sie - professionell und diskret:

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Häufige Fragen

Mieter in Wohnung gestorben - was tun als Vermieter?

Bewahren Sie zunächst Ruhe. Die Polizei wird Sie in der Regel informieren. Warten Sie auf die Freigabe der Wohnung und nehmen Sie dann Kontakt mit den Erben auf. Betreten Sie die Wohnung nicht eigenmächtig.

Wer zahlt die Reinigung nach Todesfall in Mietwohnung?

Grundsätzlich sind die Erben als Rechtsnachfolger verantwortlich. Die Kosten können aus dem Nachlass beglichen werden. Oft übernehmen auch Hausratversicherungen oder Haftpflichtversicherungen einen Teil.

Wann kann ich die Wohnung wieder vermieten?

Nach professioneller Reinigung und Desinfektion ist die Wohnung wieder bewohnbar. Je nach Aufwand dauert die Reinigung 1-3 Tage. Wir stellen auf Wunsch ein Zertifikat aus.

Was passiert mit dem Mietvertrag wenn der Mieter stirbt?

Der Mietvertrag endet nicht automatisch. Die Erben treten in das Mietverhältnis ein. Sie oder die Erben können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen (§ 580 BGB).

Mieter verstorben - keine Angehörigen bekannt?

Wenden Sie sich an das zuständige Nachlassgericht. Dieses bestellt einen Nachlasspfleger, der sich um den Nachlass kümmert. Bis dahin sollten Sie die Wohnung sichern, aber nicht räumen.

Wie entferne ich den Verwesungsgeruch aus der Wohnung?

Herkömmliche Reinigungsmittel reichen nicht aus. Eine professionelle Geruchsneutralisation mit Ozonbehandlung ist erforderlich. Wir garantieren dauerhafte Geruchsfreiheit.

Muss ich als Vermieter die Wohnung reinigen?

Sie haben keine rechtliche Pflicht - diese obliegt den Erben. Allerdings ist es oft sinnvoll, die Reinigung zu beauftragen und die Kosten später geltend zu machen.

Kann ein Nachmieter nach einem Todesfall problemlos einziehen?

Ja, nach professioneller Reinigung und Desinfektion ist die Wohnung hygienisch einwandfrei. Neue Mieter müssen über den Todesfall nicht informiert werden.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Leichenfundortreinigung AST Nürnberger bietet keine Rechtsberatung an. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.