Wer zahlt die Leichenfundortreinigung?

Erben, Vermieter oder Versicherung?

Von Marco Nürnberger | Aktualisiert am 04.02.2026

Die Erben des Verstorbenen tragen die Kosten der Leichenfundortreinigung aus dem Nachlass (§ 1967 BGB). In vielen Fällen übernimmt die Hausratversicherung die Kosten ganz oder teilweise. Bei Erbausschlagung innerhalb von sechs Wochen entfällt die Kostenpflicht. Die Reinigungskosten sind zudem als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erben tragen die Reinigungskosten aus dem Nachlass des Verstorbenen (§ 1967 BGB).
  • Das Sterben in der Mietwohnung gilt als vertragsgemäßer Gebrauch — der Vermieter hat keinen Schadensersatzanspruch gegen die Erben.
  • Die Hausratversicherung des Verstorbenen übernimmt die Kosten je nach Tarif. Prüfen Sie die Police vor Beauftragung.
  • Bei Erbausschlagung (innerhalb von 6 Wochen, § 1944 BGB) entfällt die Kostenpflicht für die Erben.
  • Gibt es keine Erben, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger (§ 1960 BGB).
  • Die Reinigungskosten sind als haushaltsnahe Dienstleistung zu 20 % steuerlich absetzbar (§ 35a EStG).
  • Wir erstellen nach kostenloser Besichtigung einen verbindlichen Kostenvoranschlag, den Sie der Versicherung vorlegen können.

Grundregel: Erben tragen die Kosten

Nach deutschem Erbrecht gehen mit dem Nachlass nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Verbindlichkeiten auf die Erben über (§ 1967 BGB). Dazu gehören auch die Kosten für die Reinigung und Sanierung der Wohnung des Verstorbenen.

Die Erben können die Reinigung aus dem Nachlass bezahlen. Reicht der Nachlass nicht aus, haften die Erben mit ihrem eigenen Vermögen - es sei denn, sie schlagen das Erbe aus.

Was bei einer Erbausschlagung passiert, erfahren Sie in unserem Ratgeber

Welche Versicherung zahlt?

Je nach Situation können verschiedene Versicherungen für die Kosten aufkommen:

  • Hausratversicherung des Verstorbenen - Deckt in manchen Tarifen die Reinigung nach einem Todesfall ab. Prüfen Sie die Police oder fragen Sie bei der Versicherung nach.
  • Wohngebäudeversicherung des Vermieters - Kann Schäden am Gebäude (durchdrungener Estrich, beschädigte Wände) abdecken. Die Reinigung selbst ist meist nicht eingeschlossen.
  • Privathaftpflichtversicherung - Kommt in der Regel nicht zum Tragen, da ein natürlicher Todesfall kein Haftungsfall ist.

Wichtig: Holen Sie vor Beauftragung der Reinigung die Kostenübernahme bei der Versicherung ein. Wir erstellen gerne einen detaillierten Kostenvoranschlag, den Sie der Versicherung vorlegen können.

Todesfall in der Mietwohnung: Vermieter oder Erben?

Bei einem Todesfall in einer Mietwohnung gelten besondere Regeln:

Nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Bad Schwartau (und weiterer Gerichte) ist das Sterben in der Mietwohnung vertragsgemäßer Gebrauch. Das bedeutet: Der Vermieter kann die Reinigungskosten nicht als Schadenersatz von den Erben verlangen, wenn der Tod eine natürliche Ursache hatte.

Dennoch tragen die Erben als Nachfolger im Mietverhältnis die Pflicht, die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. In der Praxis bedeutet das: Die Kosten werden aus dem Nachlass bezahlt. Ist der Nachlass nicht ausreichend, hat der Vermieter keinen Schadenersatzanspruch gegen die Erben persönlich.

Ausführlicher Ratgeber für Vermieter: Todesfall in Mietwohnung

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Was passiert, wenn es keine Erben gibt?

Wenn alle Erben das Erbe ausschlagen oder keine Erben existieren, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger (§ 1960 BGB). Dieser verwaltet den Nachlass und beauftragt notwendige Maßnahmen wie die Wohnungsreinigung aus den vorhandenen Nachlassmitteln.

Reicht der Nachlass auch dafür nicht aus, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen. In manchen Fällen übernimmt die Kommune oder das Sozialamt die Kosten, wenn eine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Dies ist jedoch nicht gesetzlich garantiert und variiert von Gemeinde zu Gemeinde.

Reinigungskosten steuerlich absetzen

Die Kosten einer Leichenfundortreinigung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) - 20 Prozent der Arbeitskosten (nicht Material) können abgesetzt werden, maximal 4.000 Euro pro Jahr
  • Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) - In besonderen Fällen können die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden

Wir stellen eine Rechnung aus, die den steuerlichen Anforderungen entspricht und Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweist.

Ausführliche Informationen zu Kosten und Preisen

Häufige Fragen zu der Kostentragung

Zahlt die Hausratversicherung die Leichenfundortreinigung?

Das hängt vom Tarif ab. Einige Hausratversicherungen decken die Reinigung nach einem Todesfall ab, andere nicht. Prüfen Sie die Police des Verstorbenen oder kontaktieren Sie die Versicherung direkt. Wir erstellen einen Kostenvoranschlag, den Sie vorlegen können.

Kann der Vermieter die Kosten von der Kaution abziehen?

Das ist umstritten. Da ein natürlicher Todesfall als vertragsgemäßer Gebrauch gilt, haben viele Gerichte entschieden, dass der Vermieter die Reinigungskosten nicht von der Kaution abziehen darf. Bei einem nicht-natürlichen Tod (z.B. Suizid) kann die Rechtslage anders sein. Im Zweifelsfall empfehlen wir eine Rechtsberatung.

Was kostet eine Leichenfundortreinigung durchschnittlich?

Die Kosten variieren stark je nach Umfang. Eine Reinigung nach kurzer Liegezeit beginnt ab etwa 500 Euro. Bei längerer Liegezeit mit Geruchsbehandlung und Materialentfernung können die Kosten 3.000 bis 6.000 Euro oder mehr betragen. Wir erstellen nach einer kostenlosen Besichtigung einen verbindlichen Kostenvoranschlag.

Muss ich als Erbe die Reinigung bezahlen, auch wenn ich das Erbe ausschlage?

Nein. Wenn Sie das Erbe fristgerecht ausschlagen (innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis), haften Sie nicht für die Kosten. Die Verantwortung geht dann auf den nächsten Erbberechtigten oder einen vom Gericht bestellten Nachlasspfleger über.

Kann ich die Reinigungskosten von der Steuer absetzen?

Ja. Die Kosten können als haushaltsnahe Dienstleistung zu 20 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Wir stellen eine entsprechende Rechnung mit getrenntem Ausweis von Arbeits- und Materialkosten aus.

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Quellen

  • § 1967 BGB — Erbenhaftung für Nachlassverbindlichkeiten
  • § 1944 BGB — Frist für die Erbausschlagung (6 Wochen)
  • § 1960 BGB — Bestellung eines Nachlasspflegers
  • § 35a EStG — Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • AG Bad Schwartau — Vertragsgemäßer Gebrauch bei Tod in Mietwohnung
  • AG Berlin-Tempelhof (2020), LG Berlin (2021) — Rechtsprechung zur Kaution bei Todesfall

Über den Autor

Marco Nürnberger

Inhaber, Leichenfundortreinigung AST Nürnberger

Marco Nürnberger ist Inhaber von Leichenfundortreinigung AST Nürnberger mit Sitz in Riedstadt-Crumstadt. Sein Unternehmen ist auf die professionelle Reinigung, Desinfektion und Sanierung nach Todesfällen in Wohnungen spezialisiert. Als Fachbetrieb setzt AST Nürnberger ausschließlich geprüfte Verfahren und VAH-gelistete Desinfektionsmittel ein.

0800 2588100beratung@leichenfundortreinigung.de

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Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Leichenfundortreinigung AST Nürnberger bietet keine Rechtsberatung an. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.