Reinigung nach Todesfall: Kosten für Vermieter

Wer zahlt, wenn der Mieter in der Wohnung verstirbt?

Von Marco Nürnberger | Aktualisiert am 04.02.2026

Wenn ein Mieter in der Wohnung verstirbt und Verwesungsspuren entstanden sind, stehen Vermieter vor der Frage: Wer trägt die Kosten? Grundsätzlich zahlen die Erben aus dem Nachlass. Doch bei Erbausschlagung oder fehlendem Nachlass bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen. Hier finden Sie alle Szenarien und finanziellen Möglichkeiten für Vermieter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erben zahlen die Reinigung aus dem Nachlass (§ 1967 BGB). Das Sterben gilt als vertragsgemäßer Gebrauch — kein Schadensersatzanspruch gegen die Erben.
  • Bei Erbausschlagung (6 Wochen Frist) entfällt die Haftung der Erben. Der Vermieter muss die Kosten vorstrecken.
  • Die Mietkaution darf bei natürlichem Tod in der Regel nicht für Reinigungskosten verwendet werden.
  • Wohngebäudeversicherung kann Gebäudeschäden (Estrich, Wände) abdecken. Melden Sie den Schaden sofort.
  • Mietausfall während der Sanierung: 1-4 Wochen ohne Mieteinnahmen einplanen. Mietausfallversicherung prüfen.
  • Reinigungskosten sind als Werbungskosten bei Vermietung steuerlich voll absetzbar (§ 9 EStG).

Wer zahlt? Die drei Szenarien

Die Kostentragung hängt davon ab, ob es Erben gibt und ob diese das Erbe annehmen:

Szenario 1: Erben nehmen das Erbe an

Die Erben treten in das Mietverhältnis ein (§ 564 BGB) und übernehmen alle Pflichten. Die Reinigungskosten werden aus dem Nachlass bezahlt. Der Vermieter richtet seine Forderungen an die Erben.

Wichtig: Das Sterben in der Mietwohnung gilt nach der Rechtsprechung als vertragsgemäßer Gebrauch. Das bedeutet: Der Vermieter kann die Kosten nicht als Schadensersatz geltend machen. Er kann sie nur als Nachlassverbindlichkeit einfordern. In der Praxis: Die Erben zahlen aus dem Nachlass, haften aber nicht mit ihrem Privatvermögen über den Nachlass hinaus.

Szenario 2: Alle Erben schlagen das Erbe aus

Wenn alle Erbberechtigten das Erbe fristgerecht ausschlagen (innerhalb von 6 Wochen, § 1944 BGB), gibt es keinen Ansprechpartner für die Kosten. Das Nachlassgericht bestellt dann einen Nachlasspfleger (§ 1960 BGB), der den Nachlass verwaltet und offene Forderungen aus den vorhandenen Mitteln begleicht.

Reicht der Nachlass nicht aus, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen. In seltenen Fällen übernimmt die Gemeinde die Kosten bei Gesundheitsgefährdung.

Szenario 3: Keine Erben bekannt

Wenn keine Erben ermittelt werden können, wird ebenfalls ein Nachlasspfleger bestellt. Der Vermieter sollte den Nachlasspfleger kontaktieren und seine Forderungen anmelden. Das Verfahren dauert oft mehrere Monate.

Ratgeber: Was passiert bei Erbausschlagung mit der Wohnung?

Kaution: Warum sie meist nicht greift

Viele Vermieter denken als Erstes an die Mietkaution. Die Rechtslage ist jedoch eindeutig:

Da das Sterben in der Mietwohnung als vertragsgemäßer Gebrauch gilt, hat der Vermieter keinen Schadensersatzanspruch. Ohne Schadensersatzanspruch darf die Kaution für die Reinigungskosten nicht einbehalten werden.

Das haben mehrere Gerichte bestätigt:

  • AG Berlin-Tempelhof (2020): Vermieter durfte Kaution nicht für Reinigungskosten nach Todesfall einbehalten.
  • LG Berlin (2021): Bestätigung in der Berufung. Vertragsgemäßer Gebrauch schließt Schadensersatz aus.

Ausnahme: Bei einem nicht-natürlichen Tod (z. B. Suizid mit Sachbeschädigung) kann die Rechtslage anders sein. Hier sollten Vermieter juristischen Rat einholen.

Die Kaution darf nur für tatsächliche Mietschulden und vertragswidrige Schäden verwendet werden, zum Beispiel für Schönheitsreparaturen, die der Mieter vertraglich schuldete.

Versicherung und Mietausfall

Als Vermieter haben Sie zwei Versicherungen, die helfen können:

Wohngebäudeversicherung

Ihre Wohngebäudeversicherung kann Gebäudeschäden abdecken:

  • Durchdrungener Estrich, der ausgetauscht werden muss
  • Kontaminierter Putz an Wänden
  • Beschädigte Bodenbeläge (wenn vom Vermieter gestellt)

Melden Sie den Schaden sofort bei Ihrer Versicherung. Fotografieren Sie den Zustand vor der Reinigung. Die Versicherung schickt in manchen Fällen einen Gutachter.

Die Reinigung selbst ist über die Wohngebäudeversicherung meist nicht abgedeckt, nur die Schäden am Gebäude.

Mietausfallversicherung

Während der Sanierung ist die Wohnung nicht vermietbar. Rechnen Sie mit einem Mietausfall von:

SituationTypischer Mietausfall
Reinigung ohne Sanierungsbedarf1-2 Wochen
Reinigung + Geruchsbehandlung2-3 Wochen
Komplettsanierung (Estrich, Boden, Wände)4-8 Wochen

Eine Mietausfallversicherung deckt entgangene Mieteinnahmen, wenn die Wohnung aus versicherten Gründen nicht vermietbar ist. Prüfen Sie Ihre Police, ob ein Todesfall als versichertes Ereignis gilt.

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Steuerliche Absetzbarkeit für Vermieter

Für Vermieter sind die Reinigungskosten steuerlich vollständig absetzbar. Das unterscheidet sie von Privatpersonen, die nur 20 Prozent als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen können.

Werbungskosten (§ 9 EStG)

Reinigungskosten nach einem Todesfall in einer vermieteten Wohnung sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Das umfasst:

  • Kosten der Leichenfundortreinigung
  • Kosten der Desinfektion
  • Kosten der Geruchsneutralisation
  • Kosten der Schädlingsbekämpfung
  • Kosten der Estrichsanierung und Bodenbelagserneuerung

Die gesamten Kosten mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Zahlung. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent erstattet das Finanzamt also 42 Prozent der Kosten.

Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?

Reinigung und Desinfektion sind Erhaltungsaufwand und sofort abzugsfähig. Wenn Sie im Zuge der Sanierung die Wohnung modernisieren (neuer Bodenbelag, neue Wände), kann das Finanzamt den Modernisierungsanteil als Herstellungskosten werten, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen.

Empfehlung: Trennen Sie Reinigung/Sanierung und Modernisierung in getrennten Rechnungen. Unsere Rechnung weist die Reinigungskosten separat aus.

Handlungsempfehlung für Vermieter

Die wichtigsten Schritte als Vermieter nach einem Todesfall in der Mietwohnung:

  1. Polizeifreigabe abwarten: Die Polizei prüft die Todesumstände. Betreten Sie die Wohnung nicht ohne Freigabe.
  2. Zustand dokumentieren: Fotografieren Sie die Wohnung umfassend, bevor irgendwelche Maßnahmen ergriffen werden.
  3. Wohngebäudeversicherung kontaktieren: Melden Sie den Schaden sofort und senden Sie die Fotos.
  4. Erben ermitteln: Kontaktieren Sie das Nachlassgericht, um die Erben zu identifizieren. Die Erben sind Ihre Ansprechpartner für die Kostentragung.
  5. Nachlasspfleger kontaktieren: Wenn keine Erben bekannt sind oder alle ausschlagen, wenden Sie sich an den Nachlasspfleger.
  6. Kostenvoranschlag einholen: Lassen Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen, den Sie Erben, Versicherung und ggf. Nachlasspfleger vorlegen können.
  7. Reinigung beauftragen: Nach Klärung der Kostenübernahme die Reinigung durchführen lassen. Bei akuter Gesundheitsgefährdung kann die Reinigung auch vor Klärung erfolgen.
  8. Steuerberater informieren: Die Kosten als Werbungskosten geltend machen.

Leichenfundortreinigung AST Nürnberger unterstützt Sie als Vermieter mit einem detaillierten Kostenvoranschlag und einer Rechnung, die für Versicherung, Erben und Finanzamt geeignet ist.

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Häufige Fragen zu die Kosten für Vermieter nach einem Todesfall

Muss der Vermieter die Reinigungskosten nach einem Todesfall selbst zahlen?

Grundsätzlich nicht. Die Erben tragen die Kosten aus dem Nachlass. Nur wenn alle Erben das Erbe ausschlagen und der Nachlass nicht ausreicht, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen. In diesem Fall kann die Wohngebäudeversicherung für Gebäudeschäden aufkommen.

Darf der Vermieter die Kaution für die Reinigung nach dem Todesfall verwenden?

Bei natürlichem Tod in der Regel nicht. Gerichte stufen das Sterben in der Mietwohnung als vertragsgemäßen Gebrauch ein. Ohne Schadensersatzanspruch darf die Kaution nicht einbehalten werden. Bei nicht-natürlichem Tod kann die Rechtslage anders sein.

Kann der Vermieter die Reinigungskosten steuerlich absetzen?

Ja, und zwar vollständig. Die Kosten sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 9 EStG). Sie mindern das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Zahlung. Lassen Sie sich die Rechnung getrennt nach Arbeits- und Materialkosten ausstellen.

Wie lange dauert die Sanierung und der Mietausfall?

Eine reine Reinigung dauert 1-3 Tage. Mit Geruchsneutralisation 1-2 Wochen. Eine Komplettsanierung mit Estrichentfernung kann 4-8 Wochen in Anspruch nehmen. In dieser Zeit ist die Wohnung nicht vermietbar. Eine Mietausfallversicherung kann die entgangenen Einnahmen decken.

Was ist ein Nachlasspfleger und wann wird er bestellt?

Ein Nachlasspfleger wird vom Nachlassgericht bestellt, wenn keine Erben bekannt sind oder alle Erbberechtigten das Erbe ausgeschlagen haben (§ 1960 BGB). Er verwaltet den Nachlass, begleicht offene Forderungen und ist Ihr Ansprechpartner als Vermieter für die Kostenfrage.

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Quellen

  • § 1967 BGB - Erbenhaftung für Nachlassverbindlichkeiten
  • § 564 BGB - Eintritt der Erben in das Mietverhältnis
  • § 1944 BGB - Ausschlagungsfrist von sechs Wochen
  • § 1960 BGB - Nachlasspfleger bei fehlenden Erben
  • AG Bad Schwartau - Vertragsgemäßer Gebrauch bei Tod in Mietwohnung
  • AG Berlin-Tempelhof (2020), LG Berlin (2021) - Kaution bei Todesfall
  • § 9 EStG - Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Über den Autor

Marco Nürnberger

Inhaber, Leichenfundortreinigung AST Nürnberger

Marco Nürnberger ist Inhaber von Leichenfundortreinigung AST Nürnberger mit Sitz in Riedstadt-Crumstadt. Sein Unternehmen ist auf die professionelle Reinigung, Desinfektion und Sanierung nach Todesfällen in Wohnungen spezialisiert. Als Fachbetrieb setzt AST Nürnberger ausschließlich geprüfte Verfahren und VAH-gelistete Desinfektionsmittel ein.

0800 2588100beratung@leichenfundortreinigung.de

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Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Leichenfundortreinigung AST Nürnberger bietet keine Rechtsberatung an. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.